EU verlängert DSGVO-Eignungsentscheidung für GBP bis 2031 | Borns IT und Windows BlogBorns IT
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EU verlängert DSGVO-Eignungsentscheidung für GBP bis 2031 | Borns IT und Windows BlogBorns IT

Noch eine kleine Ergänzung und Randnotiz, die mir kurz vor Weihnachten 2025 begegnet ist. Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung zur Angemessenheit der UK-DSGVO bis 2031 verlängert, was Auswirkungen auf die Datenübermittlung in dieses Land hat.

Was ist eine EU-Eignungsentscheidung?

Die Europäische Kommission kann Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO treffen (siehe auch). Hier geht die Kommission davon aus, dass personenbezogene Daten in einem bestimmten Drittland (oder einem bestimmten Gebiet oder Sektor) einen angemessenen Schutz genießen, der dem europäischen Recht zum Schutz personenbezogener Daten gleichwertig ist.

Es gibt eine Reihe von Eignungsentscheidungen

Laut dieser Quelle gibt es solche Eignungsentscheidungen mit verschiedenen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika usw. Diese Eignungsentscheidung wurde für das Vereinigte Königreich nach dem Brexit notwendig. Im Jahr 2021 erließ die EU einen Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich, in dem sie das Vereinigte Königreich als „sicheren Drittstaat“ für die personenbezogenen Daten europäischer Bürger anerkennt. Dies ermöglichte einen ungehinderten Datentransfer nach dem Brexit, da ein gleichwertiges Datenschutzniveau (vergleichbar mit der DSGVO) gewährleistet war.

Der auslaufende Angemessenheitsbeschluss wurde bis 2031 verlängert

Dieser Angemessenheitsbeschluss war zunächst bis Mitte 2025 befristet, wurde jedoch mehrfach kurzfristig verlängert, zuletzt bis Ende 2025. In dieser Zeit befasste sich die EU-Kommission mit den Auswirkungen neuer britischer Gesetze (wie dem „Data (Use and Access) Bill“).

Das Register berichtete am 22. Dezember 2025 im Artikel EU bietet vorzeitiges Geschenk an Großbritannien an: Bis 2031 erhielten die Briten ein „frühzeitiges Geschenk“ von der EU-Kommission. Der im Dezember 2025 auslaufende Berechtigungsbescheid wurde bis 2031 verlängert. Damit ist ein Datenaustausch von und nach Großbritannien im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung für mindestens weitere sechs Jahre möglich. Die EU-Kommission hat alles in dieser Mitteilung am 19. Dezember 2025 bekannt gegeben.

Dieser Eintrag wurde unter Allgemein, Sicherheit veröffentlicht und mit Datenschutz, DSGVO verschlagwortet. Link für immer ausführen.

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