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EU-Kommission geht gegen Meta vor, weil sie KI von Drittanbietern auf WhatsApp Borns IT und Windows BlogBorns IT ablehnt

Die Europäische Kommission ist sich mit Meta einig und hat eine Reihe von Beschwerden an das US-Unternehmen gerichtet, weil es KI-Assistenten Dritter von WhatsApp ausgeschlossen hat.

Hintergrund Am 15. Oktober 2025 kündigte Meta eine Aktualisierung seiner WhatsApp Business Solution-Bedingungen an, die allgemeine KI-Assistenten von Drittanbietern aus der App verbannt. Infolgedessen ist seit dem 15. Januar 2026 der einzige auf WhatsApp verfügbare KI-Assistent das Meta-KI-Tool von Meta, während Konkurrenten außen vor bleiben.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass Meta gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es KI-Assistenten Dritter von WhatsApp ausgeschlossen hat. Meta verhindert, dass KI-Assistenten von Drittanbietern auf WhatsApp zugreifen und mit Benutzern auf dieser Plattform interagieren. Laut EU-Kommission besteht durch das Verhalten von Meta die Gefahr, dass Wettbewerber daran gehindert werden, in den wachsenden Markt für KI-Assistenten einzutreten oder dort zu expandieren. Die Kommission kommt zu vorläufigen Schlussfolgerungen:

  • Meta dürfte eine beherrschende Stellung auf dem Markt für Verbraucherkommunikationsanwendungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einnehmen, insbesondere durch WhatsApp.
  • Meta missbraucht diese beherrschende Stellung wahrscheinlich, indem es anderen Unternehmen, einschließlich KI-Assistenten von Drittanbietern, den Zugriff auf WhatsApp verweigert. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass WhatsApp ein wichtiger Zugangspunkt ist, über den allgemeine KI-Assistenten Verbraucher erreichen können.
  • Aufgrund der Gefahr schwerwiegender und irreparabler Wettbewerbsschäden sind Schutzmaßnahmen dringend erforderlich. Das Verhalten von Meta birgt die Gefahr, Markteintritts- und Expansionsschranken zu errichten und kleinere Wettbewerber auf dem Gesamtmarkt für KI-Assistenten unweigerlich an den Rand zu drängen.

Die EU-Kommission hat geschrieben, dass die Veröffentlichung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte zu vorläufigen Maßnahmen dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreift. Meta hat nun Gelegenheit, auf die Bedenken der Kommission zu reagieren.

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