Entscheidung, Daten mit Österreichern, Webcamsborns und Windows Blog zu schützen
Der Betrieb der externen Kamera ist immer gute (Nachbarschafts-) Probleme. Wenn die Kameras im Freien gesehen werden müssen, muss der Datenschutz gesehen werden (ich hatte in einem Artikel über die Erhöhung der privaten Videoüberwachung an einen offiziellen staatlichen Datenschutzbeamten im Staat gewarnt). Österreich, die Datenschutzbehörde, entschied sich im Februar 2025 gegen den Betreiber einer Website, eine Kamera, die die Eigenschaft eines Nachbarn aufzeichnet. Die Entscheidung zeigt, was er für solche Stationen sagen kann.
Wenn die Website Ihr Eigentum aufzeichnet
Der Betreiber einer Website wurde Ende Februar 2025 per E-Mail kontaktiert. Die Fakten sind recht einfach: Ein Beschwerde wurde im Mai 2024 mit Wien österreichischer Datenschutzgewahrsam in Kontakt gebracht. Er fühlte sich als Immobilienbesitzer im Empfangsbereich verletzt, das Recht auf Vertraulichkeit. Unten schrieb ich ein Foto des Webcam -Screenshots.

Webcam Zwettl, Österreich
Es gibt einige Gebäudegebäude in der Immobilie, die auf der Website arbeiten. Welche Waren außerhalb meines Wissens beschädigt wird.
Insbesondere behauptete der Antragsteller, sein Eigentum würde rund um die Uhr gedreht und das Live -Image befand sich rund um die Uhr im Internet. “Es ist nicht sinnvoll betroffen. Bilder werden verwendet, um Informationen über die Bedingungen für Wetter- und Verkehrsvolumen und Werbezwecke zu erhalten.” Kexas argumentierte, dass dies als Übertragung auf die Öffentlichkeit angewendet wird und ohne besondere Recht nicht zulässig ist.
Klassifizieren Sie die Datenschutzbehörde
Wie in solchen Fällen üblich, antwortet die Datenschutzbehörde nach den Daten und trifft dann eine Entscheidung. Heute scheinen die Anwälte eingeschaltet zu sein.
Heute ist es interessant, dass die Entscheidung der Wiener Austist Data Protection Authority, der Beschwerde der Bewohner und der Stellungnahme des Webcam -Betreibers als Ergebnis des Webcam -Betreibers. In der Entscheidung, die ich habe, wird der Eigentümer der Immobilie bereitgestellt.
Die Datenschutzbehörde unter Bezugnahme auf die DSGVO erklärte, dass Webcam gegen das “Geheimnis” des Eigentümers verstößt, indem er sein Eigentum sammelt und dann im Internet streamen. Der Website -Betreiber wird festgelegt, wenn die Kamera mit dem Start von 2 Wochen entspricht, und die Beschwerdeeigenschaft hat nicht mehr aufgezeichnet.
Verständnis, Problem für Agenten
Wenn Sie Bilder von Zwettl (Österreich) Webcam analysieren, kann die Motivation der Beschwerde verstanden werden. Es gibt einen Parkplatz mit geparkten Fahrzeugen und Personen, die besitzt, auch wenn nur jede Minute des Internets gespielt wird.
Die Lösung für das aktuelle Fallproblem besteht darin, den Bereich des Eigentums der Beschwerde zu verbergen, oder, wie die Datenschutzbehörden vermuten lassen, wie die Kamera aufzeichnet, da er nicht besitzt.
Der Betreiber der Website argumentiert, dass die Entscheidung den Betrieb durchführen wird, obwohl die Kamera ausgerichtet ist, eine Eigenschaft aufgezeichnet wird. Ich kann beide Seiten verstehen, aber die DSGVO ist in diesem Thema klar. Die Bewertung der Datenschutzbehörde wäre eine aufregende Frage, wenn die Website nur auf die Dächer des Hauses hinter der Eisenbahn ausgerichtet wäre. Dann würde Fautercam Fotos liefern, aber niemand würde sich in einer Immobilie identifizieren.
Für Webcams -Betreiber haben die Wiener Datenschutzbehörden beschlossen, darauf zu achten, was Kameras fangen und in das Internet übertragen.
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